Resturlaub im Blick – mit modulon

Der 31. März war bisher immer ein wichtiger Stichtag im Personalbüro: Dieser Tag stellte die späteste Frist dar, an dem von Arbeitnehmern im Vorjahr nicht in Anspruch genommene Urlaubstage verfielen. Entsprechend alarmiert waren Unternehmen, als das Bundesarbeitsgericht Ende 2022 nach der Klage einer Arbeitnehmerin in einem Urteil klarstellte, dass diese Praxis so gar nicht rechtmäßig ist.

Bestehende Resturlaubstage können nur verfallen, wenn der Arbeitnehmer nachweislich und rechtzeitig über die Anzahl der verbleibenden Urlaubstage nebst Verfallsfrist informiert und dem Betreffenden ermöglicht wurde, den Resturlaub auch tatsächlich zu nehmen. Aber selbst nach diesem Hinweis verfällt der Urlaub nicht umgehend. Vielmehr hat der Arbeitnehmer drei Jahre lang Zeit, den noch bestehenden Resturlaub aufzubrauchen – oder ihn sich alternativ auszahlen zu lassen.

Aber kein Grund zur Aufregung: modulon unterstützt bei der Umsetzung der Informationspflicht. Für modulon-Kunden, die unsere Urlaubsberechnung nutzen, können wir eine praktische Übersicht über die Resturlaubstage erstellen. So haben Sie den Urlaub der Mitarbeiter immer im Blick.

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