Steuerfreie Bonuszahlungen

Sie möchten Ihre Mitarbeiter belohnen, die trotz der aktuell erschwerten Bedingungen einen richtig tollen Job machen?

Das begrüßt auch die Bundesregierung und stellt Lohnzuschüsse und Sachbezüge bis zu einem Gesamtbetrag von 1.500 Euro, die Arbeitnehmern als Anerkennung während der Corona-Krise ab dem 1. März bis zum 31. Dezember 2020 zusätzlich zum zustehenden Arbeitslohn gewährt werden, steuerfrei. Vom Arbeitgeber geleistete Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld zählen nicht zu diesen Bonuszahlungen.

Wie immer gilt auch hier: modulon macht es einfach. Die Corona-Prämien müssen im Lohnkonto aufgezeichnet werden und können selbstverständlich über das modulon-Programm pro Fahrer hinterlegt und ausgezahlt werden.

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