Verpflegung gesichert

Lkw-Fahrer sind meist über viele Stunden oder gar Tage unterwegs, um die Versorgung der Menschen aufrechtzuerhalten. Doch bei der eigenen Versorgung mit einer warmen Mahlzeit haben es die Fahrer in Corona-Zeiten nicht einfach. Da die Vorgaben des Lockdowns die Schließung gastronomischer Betriebe für den Vor-Ort-Verzehr beinhalten, war ihnen diese so wichtige Erholungspause verwehrt.

Wie unter anderem im Portal eurotransport.de zu lesen, setzte sich die Pächterin eines Autohof-Restaurants gemeinsam mit der Vereinigung Deutscher Autohöfe (VEDA) zur Wehr – und bekam Recht: Zwar muss das Restaurant generell für den Publikumsverkehr weiterhin geschlossen bleiben. Für Berufskraftfahrer, die eine entsprechende Bestätigung des Arbeitgebers über ihre Tätigkeit vorlegen können, gilt jedoch eine Ausnahme. Grund ist die Einordnung der Autohof-Restaurants als Betriebskantine.

Ende gut, alles gut? Das wäre ja zu einfach: Die Ausnahmeregelung gilt nur mit eingeschränkten Öffnungszeiten und bundesweit nicht einheitlich, sondern derzeit in nur 12 von 16 Bundesländern. Den Fahrern bleibt leider nur, nicht auf gut Glück abzufahren, sondern sich im Vorfeld nach geöffneten Einkehr-Möglichkeiten zu erkundigen.

 

Recherchequellen:
Autohöfe bleiben offen – Vorerst Entwarnung trotz Lockdown
Autohofbetreiber – Sie kämpfen für die Lkw-Fahrer
Aktuelle Stunde im WDR-Fernsehen “Für Trucker gibt es eine Ausnahme beim Gastro-Verbot” (Video leider nicht mehr online zu finden)