Neue Pauschbeträge für Auslandsreisen ab 2021

Was haben Albanien, die Republik Korea und der Senegal gemeinsam? Ab 2021 gelten für diese und 21 weitere Länder beziehungsweise Regionen neue Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten im Ausland. In einem aktuellen Schreiben vom 3. Dezember 2020 informiert das Bundesministerium der Finanzen (BMF) nicht nur über die ab 1. Januar geltenden neuen Sätze, sondern erläutert auch gleich die korrekte Anwendung nebst eines Fallbeispiels. Wichtig: Wer als Arbeitgeber die Reisekosten für die Mitarbeiter übernimmt, kann sie als Betriebskosten steuerlich geltend machen.

Sie brauchen mehr Details? Das BMF-Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 1. Januar 2021“ stellen wir Ihnen auf unserer neuen Online-Plattform www.fragalfred.de in der Rubrik „Ressourcen & Downloads“ bereit.