Vorsicht Führerscheinentzug

Anders als bei einem Fahrverbot, das zeitlich befristet verhängt wird, wird die Fahrerlaubnis bei einem Führerscheinentzug endgültig aberkannt. Wer also im Anschluss legal ein Kraftfahrzeug führen möchte, muss eine neue Fahrerlaubnis beantragen und eine entsprechende Prüfung ablegen – ein unnötiger, ärgerlicher Prozess, der mit einem hohen Zeit- und Kostenaufwand versehen ist. Vor allem für Fahrer und Fahrerinnen, die beruflich auf den Führerschein angewiesen sind, ist ein Führerscheinentzug eine katastrophale Situation.

Aber Vorsicht: Nicht nur das Begehen gravierender Straftaten beim Führen eines Kraftfahrzeugs – wie eine schwere Unfallflucht oder Trunkenheit im Verkehr – können den dauerhaften Entzug der Fahrerlaubnis nach sich ziehen. Auch Verkehrsteilnehmern, die mehrere Delikte hintereinander begehen, die gemäß Bußgeldkatalog mit dem Eintrag von Punkten im Flensburger Fahreignungsregister geahndet werden, kann diese Strafe drohen.

Absatz 5 in § 4 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) besagt: „Ergeben sich acht oder mehr Punkte, gilt der Inhaber einer Fahrberechtigung als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen und die Fahrerlaubnis ist zu entziehen.“

Bitte bedenken: Punkte verjähren nicht so schnell – die kürzeste Frist beträgt zweieinhalb Jahre. Kommen weitere Punkte hinzu, verlängert sich die Frist. Wir wünschen also weiterhin eine gute, sichere, regelkonforme und rücksichtsvolle Fahrt!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Screeshot Website Bussgeldkatalog.org