Kauf umweltschonender Nutzfahrzeuge wird bezuschusst

Das Förderprogramm „De-minimis“ des Bundesamtes für Güterverkehr (siehe Newsmeldung „BAG fördert Nutzung sicherer Parkplätze“ bekommt Verstärkung: Um die negativen Auswirkungen des Straßengüterverkehrs auf Klima und Umwelt weiter zu reduzieren, hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ein neues Förderprogramm ins Leben gerufen. Unternehmen, die sich für die Anschaffung eines schweren Fahrzeugs ab mindestens 7,5 Tonnen mit einem energieeffizienten und/oder CO2-armen Antrieb entscheiden, erhalten auf Antrag eine nicht rückzahlbare finanzielle Zuwendung. Die Höhe der Förderung ergibt sich aus der Antriebsart. Zu den förderberechtigten Fahrzeugarten zählen Lkw und Sattelzugmaschinen mit Erdgasantrieb (CNG), Flüssigerdgasantrieb (LNG) oder Elektroantrieb gemäß § 2 Nummer 2 und 4 Elektromobilitätsgesetz (EmoG).

Anträge nimmt das Bundesamt für Güterverkehr online über das eService-Portal voraussichtlich ab Mitte Juli entgegen. Voraussetzungen für die Antragstellung: Das Fahrzeug wird mit einem rechtsverbindlichen Kaufvertrag in einem EU-Mitgliedstaat zum Verkauf angeboten und muss nachweislich zur Verbesserung des Umweltschutzes beitragen. Der Förderantrag muss vor dem Abschluss des verbindlichen Kaufvertrages oder der verbindlichen Bestellung eingereicht werden. Und das geförderte Fahrzeug muss mindestens vier Jahre lang ohne Unterbrechung in der Bundesrepublik Deutschland auf den Zuwendungsempfänger zugelassen bleiben.

Detaillierte Infos zum neuen Förderprogramm finden Sie auf der Website des Bundesamts für Güterverkehr.