Wie ist der Unfallschutz im Homeoffice geregelt?

Auch nach dem Wegfall der Homeoffice-Pflicht bieten einige Betriebe ihren Mitarbeitern weiterhin das Arbeiten aus den eigenen vier Wänden an. Für die Unfallversicherung bringt diese Arbeitssituation jedoch Fragen mit sich, die man sich vorher wohl eher nicht gestellt hat. Kann beispielsweise der Weg aus dem Bett zum häuslichen Schreibtisch als Betriebsweg anerkannt werden? Greift bei einem Unfall auf diesem Weg dann die betriebliche Unfallversicherung?

Zumindest für den „morgendlichen erstmaligen Weg“ zum Arbeitsplatz in der eigenen Wohnung hat der Bundesgerichtshof (BGH) den Weg vom Bett zum heimischen Schreibtisch als Betriebsweg anerkannt. In einem Urteil vom 8. Dezember 2021 bestätigte das BGH, dass für einen Kläger, der auf dem Weg vom Bett zum Schreibtisch auf einer Treppe gestolpert war und sich eine Rippe gebrochen hatte, die betriebliche Unfallversicherung greifen muss. Ausschlaggebend war hierbei, dass der Kläger bei der „zum Unfallereignis führenden Verrichtung eine dem Unternehmen dienende Tätigkeit ausüben wollte“, so das BGH-Urteil.

Schwierig wird eine Anerkennung als Unfall auf dem Betriebsweg in der eigenen Wohnung jedoch, wenn der Weg eben nicht eindeutig diesem Zweck zugeordnet werden kann. Unsere Empfehlung: Wer sich zusätzlich durch eine private Unfallversicherung schützt, ist in jedem Fall auf der sicheren Seite.