Soviel Urlaub am Stück ist Gesetz

Darf sich der Gesetzgeber in die Urlaubsplanung einschalten? Zumindest was die Mindestzahl an Urlaubstagen am Stück betrifft, lautet die Antwort: Ja, er darf. Um den Arbeitnehmern ein gewisses Maß an Erholung zu garantieren, sind Arbeitgeber angehalten, den Urlaub ihrer Mitarbeiter jeweils „zusammenhängend“ zu gewähren, sofern keine betrieblichen oder andere relevante Gründe dagegensprechen. So schreibt es §7, Absatz 2 des Bundesurlaubsgesetzes vor.

Gibt es Gründe, den Urlaub am Stück nicht genehmigen zu können, ist dennoch sicher zu stellen, dass in jedem Fall ein Teilurlaub im Jahr „mindestens zwölf aufeinanderfolgenden Werktage“ umfasst.

Mit diesem Gesetz soll vermieden werden, dass ein Arbeitgeber den Jahresurlaub eines Arbeitnehmers in Mini-Teilurlaube zerstückelt. Und auch der Arbeitnehmer soll durch die Vorgabe so geschützt werden, sich mindestens einmal im Jahr einen wirklich erholsamen Urlaub zu gönnen und nicht nur kurze Pausen vom Berufsalltag.

Und was geschieht, wenn man im Urlaub krank wird? Auch das hat der Gesetzgeber in § 9 des Bundesurlaubsgesetzes geregelt. Lesen Sie mehr in unserem vorhergehenden News-Beitrag.