Verdienstgrenze für Midijobs wird zweimal erhöht

Der Midijob hat seinen Namen nicht von ungefähr: Er bezeichnet ein geringfügiges Arbeitsverhältnis, das zwischen dem abgabefreien Minijob und einem regulären Arbeitsverhältnis liegt. Midijobber haben je nach Steuerklasse gegebenenfalls keine Lohnsteuerabgaben und zahlen bis zu einer gesetzlich festgelegten Grenze geringere Arbeitnehmerbeiträge bei den Sozialabgaben (Rente, Kranken- und Pflegeversicherung).

Wichtig zu wissen: Am 1. Oktober 2022 wurde nicht nur die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs von 450 Euro auf 520 Euro pro Monat erhöht. Entsprechend wurde auch die Grenze für Midijobs angepasst: „Beschäftigte im Übergangsbereich“ – so die offizielle Bezeichnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) – dürfen ab sofort zwischen 520,01 Euro und 1.600 Euro (zuvor 450,01 Euro und 1.300 Euro) verdienen.

Und schon einmal als „Spoiler“: Im Zuge des Entlastungspakets III der Bundesregierung steigt die Entgeltobergrenze im Januar 2023 nochmals auf dann 2.000 Euro.

Weitere Informationen zum Midijob und ein praktischer Rechner für die Beitragsanteile von Arbeitnehmern und -gebern finden sich auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).