Das Bestehen – und optimalerweise das Wachstum – eines Betriebes basiert nicht nur auf der professionellen Umsetzung der Geschäftsidee. Auch das unternehmerische Können ist entscheidend. Gerade kleine und mittlere Unternehmen oder Freiberufler schöpfen ihre Möglichkeiten hier meist nicht komplett aus. Das möchte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ändern und hat im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) das Programm zur „Förderung unternehmerischen Know-hows“ entwickelt.
Jungunternehmen (nicht länger als zwei Jahre am Markt), Bestandsunternehmen (ab dem 3. Jahr der Gründung) oder Unternehmen in Schwierigkeiten, die die Leistung qualifizierter Berater wie beispielsweise Steuerberater zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen oder auch organisatorischen Fragen in Anspruch nehmen, können einen staatlichen Kostenzuschuss beantragen.
Wer genau eine Förderung in Anspruch nehmen kann, was gefördert wird, wer beraten darf und wie hoch der maximale Zuschuss ist, lässt sich dem ausführlichen Info-Flyer entnehmen, der als Download auf der Internetseite des BMWi zur Verfügung steht.
Nehmen Sie sich kurz die Zeit: Wir finden, es ist ein sinnvolles, nachhaltig wirksames Programm mit einer sehr attraktiven Förderung.